AGB Wörthersee Wanderveranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Wanderveranstaltungen „Wörthersee EXTREM und die Magische Sonnwendwanderung“ entlang des Wörthersee Rundwanderwegs. (Stand April 2022)

 

1. Veranstalter:

Region Wörthersee-Rosental Tourismus GmbH, FN 168385 a Villacher Straße 19, 9220 Velden am Wörthersee Telefon: +43 4274 38 288 E-Mail: office@woerthersee.com Internet: www.woerthersee.com


2. Teilnehmer:

a.) Die Teilnahme an den Wanderveranstaltungen steht jeder natürlichen Person zu. Für Kinder und Jugendliche gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf deren Vertretung sowie die einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes sowie die in anderen Gesetzen normierten Bestimmungen des Jugendschutzes.


3. Zeitliche und örtliche Geltung dieser AGB:

a.) Mit dem Erwerb der Eintrittskarte wird ein Vertragsverhältnis zwischen dem Erwerber und dem Veranstalter abgeschlossen, welches den Besuch der jeweiligen Wanderveranstaltung regelt. Diese AGB sind ein integrierender Bestandteil des zwischen Veranstalter und Besucher abgeschlossenen Vertrages.

b.) Mit dem Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher einerseits diesen AGB und andererseits den uneingeschränkt geltenden weiteren gesetzlichen Regelwerken, wie beispielsweise den Beförderungsbedingungen der Wörthersee Schifffahrt bei der Magischen Sonnwendwanderung.

c.) Mit der Vorbestellung der Eintrittskarte erklärt der Besucher konkludent, dass er diese AGB und die Unterwerfung unter die ob genannten vertraglichen und gesetzlichen Regelungswerke akzeptiert. Neben dem Erwerb durch Vorbestellung ist es auch möglich, Eintrittskarten unmittelbar bei der Veranstaltung zu erlangen.

d.) Der Erwerb der Eintrittskarte berechtigt den Besucher zum Zugang zur Veranstaltung und zur verbilligten bzw. kostenfreien Konsumation der von im Rahmen der Veranstaltung tätig werdenden Dienstleistungsanbietern dargebotenen Leistungen. Konsumiert der Besucher eine angebotene Leistung, so wird zumindest konkludent ein eigener Vertrag zwischen ihm und dem jeweiligen Leistungserbringer abgeschlossen, sodass letzterer im Zuge dieses abgeschlossenen Vertrages für die Erbringung seiner Leistung ausschließlich und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu haften hat.

e.) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die aus der Konsumation, der von den einzelnen Dienstleistern angebotenen Leistungen resultiert.

f.) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte können nachstehende Leistungen an den angeführten Orten und Plätzen kostenfrei oder ermäßigt konsumiert werden:


Wörthersee EXTREM:

  • Multi Visions Vortrag am 8. Jänner um 20.00 Uhr im Hotel Post in Velden.
  • Erwerb eines "Wörthersee Starterpaket" mit Wörthersee-Geschenk und Sponsoren-Goodies
  • Begleitung des Starterfelds durch insgesamt 3 Pace-Makern des Mach3Teams(mit 3 verschiedenen Geschwindigkeiten - je nach Können und Fitness-Level ist für jede/n die richtige Geschwindigkeit dabei!) 
  • Konsumation bei insgesamt vier beheizten Indoor-Labestationen inkl. Speisen & warmen Getränken
  • Abholservice an allen Labestationen bei Abbruch
  • Komsumation der Finisher - Pasta im Restaurant Wrannissimo
  • ausgedrucktes und digitales Erinnerungsfoto
  • stimmungsvoller Start mit Feuerschalen und heißen Getränken vor der Gemeinde Velden.
  • kostenloser Besuch des Aussichtsturms am Pyramidenkogel
  • Neujahrs-Vorsatz: versenke deinen Wunsch an dich selbst im Wörthersee
  • Casino Velden Glücksrad mit tollen Preisen für alle Teilnehmer

 

 


Änderungen im Programm vorbehalten!

 

4. Erwerb der Eintrittskarten bzw. des Eventbandes:

a.) Mit dem Erwerb der Eintrittskarte ist der Erwerber in die oben beschriebene vertragliche Beziehung zum Veranstalter der jeweiligen Wanderveranstaltung getreten. Die als Ticket gestaltete Eintrittskarte kann im Vorhinein durch Bestellung im Internet und anschließende Zusendung oder – nach Verfügbarkeit – unmittelbar bei der Veranstaltung erworben werden.

b.) Für den Erwerb dieser Eintrittskarte gelten die vom Veranstalter des Events ausgewiesenen Preise, die auch Umsatzsteuer und andere gesetzliche Abgaben in der vorgeschriebenen Höhe beinhalten.

c.) Nach Erhalt der als Ticket ausgestalteten Eintrittskarte ist es dem Erwerber noch gestattet, diese an Dritte weiterzugeben. Dies allerdings ausschließlich nur mit der Überbindung der Rechte und Pflichten aus den gegenständlichen AGB und den einschlägigen, oben beschriebenen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.

d.) Mit dem Eintrittskarten-Ticket erhält der Erwerber an der entsprechenden Eintritts-Stelle ein am Handgelenk zu tragendes farbliches Eventband, welches erst zur Konsumation der Leistungen der jeweiligen Wanderveranstaltung berechtigt. Die Berechtigung, der Veranstaltung beizuwohnen und die angebotenen Leistungen kostenfrei bzw. vergünstigt zu konsumieren, wird mit dem Tragen des Eventbandes am Handgelenk nachgewiesen.

e.) Die Übertragbarkeit des Eventbandes am Handgelenk an eine andere Person ist ab dem Zeitpunkt ausgeschlossen, in welchem das Eventband dauerhaft um eines der beiden Handgelenke angebracht wird. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Zutrittsberechtigung, sohin das Tragen des Eventbandes zu überprüfen und bei fehlender Zutrittsberechtigung den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern bzw. dem Besucher von der Veranstaltung auszuschließen.

f.) Die Kontrolle findet durch Überprüfung des Zustandes des Eventbandes statt, womit festgestellt werden kann, ob das Eventband das erste Mal oder mehrfach benutzt wurde. Das Eventband ist jedenfalls bis zum Ende der Veranstaltung auf einem Handgelenk zu tragen.


5. Verhalten während der Veranstaltung:

a.) Die Besucher der Veranstaltung haben den Anweisungen von Mitarbeitern des Veranstalters Folge zu leisten. Der Besucher haftet für alle für von ihm selbst fahrlässig verursachten Schäden im Vermögen des Veranstalters bzw. der einzelnen Dienstleistungserbringer.

b.) Die Besucher der Veranstaltung können nach einer einmaligen Zurechtweisung durch das Veranstalterpersonal ohne Rückerstattung des Eintrittspreises die Besucher der Veranstaltung von der Konsumation von kostenfreien und verbilligten Leistungen der Dienstleistungsanbieter ausschließen, wenn der Besucher

  • einen anderen Veranstaltungsbesucher während der Veranstaltung stört, bedrängt, belästigt oder bedroht
  • sich der Besucher den Anordnungen des Personals beharrlich widersetzt
  • sich dermaßen ungebührlich verhält, dass es dem Ansehen des Veranstalters zuwiderläuft (starke Alkoholisierung u.Ä.)
  • sich den Regelungen des jeweiligen Veranstaltungsortes nicht unterwirft


6. Programmänderung:

a.) Der Veranstalter hat das Recht, das Rahmenprogramm der jeweiligen Wanderung oder die Standorte der Labestationen zu ändern sowie den Wechsel einzelner Schausteller und Dienstleistungsanbieter vorzunehmen, sofern dadurch der Charakter der Veranstaltung nicht im Wesentlichen verändert wird oder überhaupt wegfällt.

b.) Die Änderung des Programmes sowie der einzelnen Dienstleistungsanbieter ist auch ohne vorherige Ankündigung im Internet oder durch Printmedien oder andere Werbeträger möglich.


7. Absage der Veranstaltung/Rückerstattungsanspruch:

a.) Die Wörthersee Wanderveranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter behält sich allerdings die Total-Absage vor, wenn die Veranstaltung wetterbedingt als undurchführbar erscheint. Wetterbedingt ist die Absage dann erforderlich, wenn die Veranstaltung in Folge heftiger Gewitter, starken Schneefalls oder Hagels oder auch heftiger Windböen oder sonstigen Unwettererscheinungen über ihre gesamte geplante Dauer nicht durchführbar erscheint. Bei dieser Total-Absage steht den Besuchern ein Rückerstattungsanspruch im Hinblick auf die Bezahlung des Eintrittspreises zu.

b.) Hat der Besucher die Eintrittskarte über eine Vorverkaufsplattform erworben, erfolgt im Falle der Totalabsage der Veranstaltung die Rückabwicklung grundsätzlich auch nur über diese Vorverkaufsstelle und wird der Besucher für die Geltendmachung seiner Rückerstattungsansprüche ausschließlich an die Vorverkaufsplattform verwiesen.

c.) Dem Veranstalter ist es auch möglich, die Veranstaltung nur an einzelnen Tagen abzusagen oder beim Auftreten massiver wetterbedingter Umstände die bereits begonnene Veranstaltung abzubrechen. Beginnt die Veranstaltung zu dem vorgesehenen Zeitpunkt und wird sie in weiterer Folge an einzelnen Tagen abgesagt bzw. abgebrochen, hat der Besucher keinen Anspruch auf Rückersatz des Eintrittspreises.

d.) Sollten für eine Total-Absage andere, als die ob beschriebenen wetterbedingten Fälle höherer Gewalt verantwortlich sein, ist eine Rückerstattung des Eintrittspreises seitens des Veranstalters an den Besucher ausgeschlossen.

e.) Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus von ihm zu vertretenden Gründen bis längstens zwei Wochen vor der Veranstaltung zur Gänze oder teilweise absagen, wobei der Besucher, der im Vorhinein eine Eintrittskarte bestellt hat, hiervon zu verständigen ist bzw. in den Internetforen eine entsprechende Nachricht zu erfolgen hat. Total-Absagen innerhalb der Zweiwochenfrist vor der Veranstaltung sind nur aus den ob bestimmten wetterbedingten Umständen möglich. In beiden Fällen hat der Besucher Anspruch auf Ersatz des Eintrittspreises.

f.) Im Falle des Verlustes der Eintrittskarten sind Rückabwicklungs-, Bereicherungs- und sonstige Ansprüche des Besuchers gegenüber dem Veranstalter jedenfalls ausgeschlossen.


8. Schadenersatz:

a.) Schadenersatzansprüche jeglicher Art des Besuchers gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder auch seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt wurden. Eine Haftung des Veranstalters für die im Zuge der von den Dienstleistern erbrachten Leistungen sowie im Falle des Selbstverschuldens durch den Besucher wird jedenfalls ausgeschlossen.

b.) Ebenfalls ist eine Haftung des Veranstalters dann ausgeschlossen, wenn es ihm aufgrund der Umstände nicht möglich war, eine entsprechende Vermeidung des Schadens vorzunehmen. Allfällige zu Recht bestehende Schadenersatzansprüche des Besuchers gegenüber dem Veranstalter sind auf den positiven Schaden beschränkt und betreffen keinesfalls Schäden im Bereich eines entgangenen Gewinnes.

c.) Keinesfalls haftet der Veranstalter für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder wertlos gewordene Gegenstände.


9. Mediendarstellung:

a.) Der Inhaber eines Eintrittskarten-Tickets oder des als Eintrittsberechtigung geltenden Eventbandes willigt ohne hierfür eine Vergütung vom Veranstalter zu fordern, ausdrücklich ein, dass Abbildungen von ihm, die im Rahmen der Veranstaltung vorgenommen wurden, vervielfältigt, zu werbezwecken verwendet oder in audiovisuellen Medien genutzt werden können.

b.) Der Besucher ermächtigt sohin den Veranstalter, die von ihm aufgenommenen Ablichtungen, auch wenn eindeutig eine Identität erkennbar ist, ohne eine Entschädigung hierfür verlangen zu wollen, zu verwenden. Dies gilt lediglich für Aufnahmen und sonstige bildliche Darstellungen, die im zeitlichen Rahmen der Veranstaltung und bei Konsumation der angebotenen Dienstleistungen erfolgt sind.

c.) Außerhalb des zeitlichen Rahmens der Veranstaltung aufgenommene Abbildungen dürfen seitens des Veranstalters nicht verwendet werden und kann die Veröffentlichung in den diversen Medien seitens des Besuchers auch bei Entschädigungsanspruch untersagt werden


10. sonstige Bestimmungen:

a.) Sollte eine Bestimmung der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll – soweit rechtlich zulässig – eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben und der Verkehrssitte gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.

b.) Die AGB können den Erfordernissen der Wörthersee Wanderveranstaltungen angepasst werden. Der Veranstalter trifft dazu die entsprechenden Verfügungen und erklären sich die Besucher bereit, diese Verfügungen zu akzeptieren.

c.) Sämtliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform.

d.) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Rechte und Verbindlichkeiten ist Klagenfurt, sodass die in Klagenfurt situierten örtlich und sachlich zuständigen Gerichte für allfällige Rechtsstreitigkeiten zuständig sind.

e.) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

f.) Maßgeblich ist ausschließlich der deutsche Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). g.) Die Rechte und Pflichten aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen auf Veranstalterseite auf deren Rechtsnachfolger über.

 

Weitere wichtige Informationen für eure Teilnahme:

  • Der am Ticket abgedruckte Barcode wird beim Einlass durch einen Barcode-Scanner elektronisch entwertet. Der Versuch mit einem vervielfältigten Ticket mit demselben Barcode, zusätzlichen Personen Zutritt zu verschaffen, ist nicht möglich und wird vom System sofort gemeldet.
  • Eure Daten werden ausschließlich nach Aufforderung der Behörde an diese weitergegeben, im Sinne des Datenschutzes sicher verwahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ordnungsgemäß entsorgt. 
  • Es sind immer die zum Zeitpunkt geltenden behördlich vorgeschriebenen COVID-19-Präventionsmaßnahmen inkl. der ggf. vom Veranstalter zusätzlich getroffenen Präventionsmaßnahmen gültig. Mehr Infos zu COVID-19 findet ihr im Internet unter Aktuelle Information zur Coronavirus-Situation in Österreich (austria.info).
  • Die Teilnahme bei der jeweiligen Wanderung erfolgt auf eigene Verantwortung.
  • Besucher mit einschlägigen COVID-19-Symptomen können trotz gültiger Karte nicht in die Veranstaltungsstätte eingelassen werden bzw. können der Veranstaltung verwiesen werden.
  • Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Region Wörthersee-Rosental Tourismus GmbH.

· 

 Bitte helft mit, die Veranstaltung so sicher wie möglich zu machen und haltet euch an die empfohlenen Hygienemaßnahmen des Bundesministeriums: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---So-schuetzen-wir-uns.html

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